Ab 2. August 2026 gelten strengere Vorgaben für Unternehmen. Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Ziel ist es, Verbrauchern nachhaltige Kaufentscheidungen zu erleichtern und irreführende Umweltaussagen, sogenanntes „Green Washing“, zielführender zu unterbinden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Webseiten und Verpackungen zu überprüfen und harmonisierte Mitteilungen und Kennzeichnungen anzuwenden.
Die Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreichs (WKO) fasst die wichtigsten Änderungen in diesem Artikel zusammen:
Sind Ihre Werbeaussagen künftig noch zulässig? – Neuregelung im UWG und Verbraucherrecht zu Umwelt und Nachhaltigkeit






